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Ethische Richtlinien

Ethische Richtlinien

Hier einige Auszüge aus den Ethik-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) e.V. Die kompletten Richtlinien finden Sie sie auf der Webseite der DGSF.

 

Grundhaltungen

Die Grundhaltung systemischer BeraterInnen, TherapeutInnen, SupervisorInnen und WeiterbildnerInnen ist gekennzeichnet durch Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber einzelnen Personen und Systemen. Dies beinhaltet die Akzeptanz einzelner als Person und die Allparteilichkeit gegenüber den zum System gehörenden Personen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion. Die KlientInnen werden als ExpertInnen für sich und ihre Lebensgestaltung gesehen. Sie werden zur Entdeckung und selbstbestimmten Nutzung eigener Ressourcen angeregt, dabei unterstützt und begleitet. BeraterInnen und TherapeutInnen orientieren sich in ihrem Handeln daran, die Möglichkeitsräume der KlientInnen und Systeme zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern. Insbesondere nehmen sie Themen, die sich unter der Genderperspektive stellen, sensibel wahr. Dabei werden eigene Prämissen einer ständigen Reflexion unterzogen. Für Beratung und Therapie gilt das Prinzip: so kurz wie möglich, so lang wie nötig.

 

Fachliche Kompetenz

Die Mitglieder der DGSF verpflichten sich:

▪ die für ihre jeweilige professionelle Tätigkeit erforderliche Kompetenz gemäß den Qualitätsstandards der systemischen Fachgesellschaften zu erwerben

▪ die eigene Haltung und Handlungskompetenz einer ständigen selbstkritischen Prüfung zu unterziehen und durch regelmäßige Fortbildung sowie Studium der einschlägigen Literatur zu erweitern

▪ die Qualität des eigenen professionellen Handelns durch Intervision bzw. Supervision zu sichern

▪ eine eventuelle Tätigkeit in der Fort- und Weiterbildung regelmäßig zu evaluieren

▪ nur Leistungen im Rahmen nachweislich erworbener Kenntnisse anzubieten

 

Zu den fachlichen Standards systemischen Handelns gehört, im jeweiligen Kontext auch mit anderen Systemen und Fachleuten zusammenzuarbeiten sowie deren Kompetenzen und Ressourcen mit einzubeziehen.

DGSF-Mitglieder sollen im Rahmen ihrer persönlichen bzw. institutionellen Möglichkeiten zur Mitwirkung an Forschungsvorhaben bereit sein.

 

Selbstfürsorge

Reflektierte Professionalität beinhaltet einen sorgsamen Umgang mit den persönlichen und fachlichen Ressourcen und deren Pflege.

Für den Einzelnen / die Einzelne heißt das:

▪ die Grenzen der eigenen Belastbarkeit zu kennen
▪ Anzeichen rechtzeitig zu bemerken
▪ institutionelle und individuelle Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen
▪ eine Balance zwischen der eigener Rolle und dem Auftrag im jeweiligen Kontext zu finden
▪ sich einer reflektierenden Außenwelt zu stellen (Supervision, Intervision, Fortbildung)

 

Schweigepflicht

Die Mitglieder der DGSF verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer KlientInnen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod des/der BeraterIn bzw. TherapeutIn sicher gestellt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch für Supervisionen und Intervisionen, für Veröffentlichungen und für die Fort- und Weiterbildung.

KlientInneninformationen dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.

Die Dokumentation klientInnenbezogener Daten erfolgt unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen entsprechend den fachlichen Standards.

 

Information und Aufklärung

In ihrem Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber den KlientInnen/KundInnen informieren die Mitglieder der DGSF in verständlicher und angemessener Form über:

▪ ihre berufliche Qualifikation und Verbandszugehörigkeit
▪ Art und Umfang der angebotenen Leistung und deren mögliche Folgen
▪ die finanziellen Bedingungen
▪ die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht
▪ die Art der Dokumentation von Daten

Jede unwahrhaftige oder irreführende Werbung ist zu unterlassen. Den KlientInnen wird Gelegenheit gegeben, frei von Zeit- und situativem Druck über die Annahme der angebotenen Leistung zu entscheiden. Kann eine gewünschte Leistung nicht bzw. nicht weiterhin angeboten werden, so ist dies in für die KlientInnen geeigneter Weise zu begründen und ihnen Hilfe bei der Weitervermittlung anzubieten.

 

Verbot von Diskriminierung, Ausbeutung und Ausnutzung

Systemische BeraterInnen und TherapeutInnen begegnen ihren KlientInnen mit Offenheit und Interesse, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Lebensorientierung und Religion.

Sie machen sich die daraus resultierenden Unterschiede zwischen sich und ihren KlientInnen bewusst. Sie übernehmen die Verantwortung für eine vertrauensvolle, geschützte und für die KlientInnen förderliche Beziehung.

Die Mitglieder der DGSF verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis der KlientInnen bzw. WeiterbildungskandidatInnen. Wird dieses zur Befriedigung persönlicher, emotionaler oder sexueller, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen missbraucht, stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien der DGSF dar. Im Fall einer Konfusion zwischen professioneller Rolle und persönlichen Interessen muss diese sofort entflochten werden.

Beziehungen, die die professionelle Unabhängigkeit und Urteilsfähigkeit gegenüber KlientInnen, SupervisandInnen oder WeiterbildungskandidatInnen einschränken, sind zu vermeiden. Dieses Abstinenzgebot gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für mindestens zwei Jahre.

 

  Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das Wohl des Kindes erfordert:

▪ die Anerkennung und Wertschätzung der Eltern und deren Autorität

▪ die Beachtung der Loyalitäten, in denen Kinder gebunden sind sowie die Anerkennung der Rechte des Kindes im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention

▪ die Einsicht, dass professionelle HelferInnen weder als Eltern fungieren noch diese ersetzen können

▪ das Bemühen um informierte Zustimmung des Minderjährigen zu erforderlichen Maßnahmen

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