praxis collip
Kosten
Kosten
Einzeltherapie
110,00 € pro Sitzung (50 Minuten)
Paartherapie
150,00 € pro Sitzung (60 Minuten)
Familiengespräche
Gespräche mit 3 oder mehr Personen werden für mindestens 90 Minuten angesetzt um den verschiedenen Anliegen gerecht werden zu können.
Die Kosten liegen bei 225,00 € pro Sitzung à 90 Minuten.
Meine Angebote werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Das hängt mit den strukturellen Bedingungen des Gesundheitssystems zusammen. Psychotherapeutische Behandlungen können dort nur von approbierten Therapeutinnen und Therapeuten im Rahmen der sogenannten Richtlinienverfahren abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in der Regel eine diagnostische Einordnung der Probleme als psychische Störung.
Viele Menschen, die zu mir kommen, erleben Belastungen oder Symptome, die im medizinischen System häufig als psychische „Störungen“ diagnostiziert würden. Solche Diagnosen sind jedoch keine neutralen Beschreibungen einer objektiven Realität. Sie sind eine bestimmte Weise, menschliche Erfahrungen einzuordnen. Diese Einordnung wird im Gesundheitssystem angewandt, um Behandlung zu organisieren und zu finanzieren.
Meine Arbeit orientiert sich an einer systemischen und ressourcenorientierten Perspektive. Symptome werden dabei weniger als Ausdruck einer Krankheit verstanden, sondern als Teil eines größeren persönlichen und zwischenmenschlichen Zusammenhangs, in dem sie entstanden sind.
Der Rahmen außerhalb des Kassensystems ermöglicht Gespräche, die nicht an diagnostische Kategorien, Anträge oder festgelegte Behandlungsprogramme gebunden sind. Dadurch kann der Blick stärker auf die individuelle Lebenssituation und auf mögliche Veränderungen gerichtet werden.
Was dieser Rahmen ermöglicht
- Kurze Wartezeiten
Der Beginn ist in der Regel zeitnah möglich - Volle Vertraulichkeit
Es wird keine Diagnose aktenkundig – die Inanspruchnahme bleibt außerhalb offizieller Register - Unabhängigkeit von Krankenkassenregelungen
Häufigkeit, Dauer und Inhalte der Sitzungen werden ausschließlich individuell vereinbart - Keine Auswirkungen auf Versicherungsverhältnisse
Da keine Diagnose dokumentiert wird, ergeben sich keine Nachteile für einen späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung oder bei bestehenden privaten Tarifen
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